FAQ | Fragen & Antworten

Wo stelle ich Antrag auf einen Pflegegrad?

Der Antrag wird schriftlich bei der zuständigen Pflegekasse gestellt.

Ab wann wird der Pflegegrad gültig?

Nach Begutachtung des Medizinischen Dienstes rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragsstellung.

Wer bekommt wieviel Geld?

Geld für ambulante Dienste

Pflegegrad 1 aktuell 125 €

Pflegegrad 2 aktuell 689 €

Pflegegrad 3 aktuell 1.298 €

Pflegegrad 4 aktuell 1.612 €

Pflegegrad 5 aktuell 1.995 €


Geld für pflegende Angehörige

Pflegegrad 1 aktuell -------

Pflegegrad 2 aktuell 316 €

Pflegegrad 3 aktuell 545 €

Pflegegrad 4 aktuell 728 €

Pflegegrad 5 aktuell 901 €

Wer bekommt Pflegegrad 1?

In Pflegegrad 1 werden Menschen eingestuft, die noch keinen erheblichen Unterstützungsbedarf haben, aber zum Beispiel eine Pflegeberatung, eine Anpassung des Wohnumfeldes (z. B. altersgerechte Dusche) oder Leistungen der allgemeinen Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung benötigen. Die Leistung in Pflegegrad 1 kann nur über Sachleistung in Anspruch genommen werden.

Wie viel Geld muss ich dazu bezahlen, wenn ich einen Pflegedienst beauftrage?

Das richtet sich nach dem Pflegeaufwand. Führen wir nur die Grundpflege durch oder kommt z.B. noch Lagern, Mobilisation, Ausscheidung oder Sonstiges dazu (dieses setzt sich aus verschiedenen Leistungskomplexen zusammen) erhöhen sich de Kosten.

Wie lange dauert es, wenn ich Antrag auf einen Pflegegrad oder Höherstufung stelle?

In der Regel bis zu sechs Wochen, bis der Medizinische Dienst der Pflegekasse sich bei Ihnen meldet. Auch die Benachrichtigung, ob man eine Pflegestufe bekommt kann auch noch einmal so lange dauern.

Wird bei einem Krankenhausaufenthalt ein Pflegeantrag gestellt, dann ist der Medizinische Dienst verpflichtet bereits nach Aktenlage zu entscheiden. Kommt der Patient nach Hause, muss der MDK innerhalb von 14 Tagen kommen und die anschließende Benachrichtigung darf nicht länger als eine Woche dauern.

Welche Zuschüsse bekomme ich?

Sollten Umbaumaßnahmen in der Wohnung vorgenommen werden, z.B. der Einbau einer ebenerdigen Dusche oder eines Treppenlifts, immer erst bei der Pflegekasse einen Antrag stellen! Anschließend müssen Sie einen Kostenvoranschlag einholen und diesen der Pflegekasse vorlegen. Es werden bis zu 4.000 € bewilligt.

Wie und wo beantrage ich Hilfsmittel?

Benötigte Hilfsmittel, z.B. Rollator, Rollstuhl, Pflegebett etc. müssen Sie von Ihrem Hausarzt rezeptieren lassen und dann zu Ihrer Krankenkasse schicken. Diese genehmigt dann das benötigte Hilfsmittel und gibt es an das Sanitätshaus weiter. Das Sanitätshaus liefert Ihnen das gewünschte Hilfsmittel nach Terminabsprache zu Ihnen nach Hause. Im Monat stehen Ihnen bis zu 40 € für diverse Pflegehilfsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel, Krankenunterlagen usw. zu. Auch hier stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse.

Was ist Verhinderungspflege, ab wann kann sie beantragt werden?

Wenn Sie einen Angehörigen oder eine nahestehende Person pflegen, dann ist das ein großer körperlicher und seelischer Einsatz. Der Gesetzgeber hat das erkannt und gesteht pflegenden Angehörigen Anspruch auf Erholungsurlaub zu. Auch wenn pflegende Angehörige einmal krank werden oder die Pflege aus anderen Gründen nicht leisten können, haben sie Anspruch auf die sog. Verhinderungspflege. Der gilt allerdings erst dann, wenn sie die Pflege mindestens sechs Monate geleistet haben.

Welche Inkontinenzartikel gibt es und wo bekomme ich sie?

Bei der Inkontinenzversorgung gibt es eine große Bandbreite. Bitte erst immer beraten lassen, denn jeder Patient benötigt eine individuelle Versorgung. Man kann sich vorab Proben zuschicken lassen und ausprobieren, womit man am besten zurecht kommt. Dann ermittelt man den monatlichen Bedarf, z.B. zwei Windelhosen am Tag x Tage im Monat.

Nun kann man einen Großhändler damit beauftragen, der die Artikel ins Haus liefert. Dieser kümmert sich meistens auch um die Rezepteinholung beim Hausarzt.

Welche Pflegeprodukte benötige ich?

Das ist individuell. Nicht jeder möchte z.B. täglich eingecremt werden oder benutzt ein Deo. Wir empfehlen immer Duschgel, Körperlotion, Deo und Zahnpasta. Das ist erstmal das Wichtigste.

Was wird von der Krankenkasse bezahlt?

Benötigt man Hilfe bei Insulingaben, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Port-Versorgung oder beim Richten/der Gabe von Medikamenten kann man den Pflegedienst damit beauftragen. Der Hausarzt stellt eine sogenannte Verordnung über häusliche Krankenpflege aus. Sie müssen diese unterschreiben und der Pflegedienst schickt diese an die Krankenkasse. Von der Krankenkasse wird diese dann genehmigt und an den Pflegedienst zurückgeschickt. Damit ist der Pflegedienst berechtigt, direkt mit der Krankenkasse abzurechnen. Jede Erstverordnung wird für 14 Tage ausgestellt, die folgenden für einen längeren Zeitraum.

Vergütung der Leistungen

Die ambulanten, pflegerischen Leistungen der Diakonie-Sozialstation Nienburg gGmbH werden durch die Krankenkassen, Pflegekassen oder in Einzelfällen durch das Sozialamt finanziert.

Darüber hinaus können Sie all unsere Dienste auch für sich privat in Anspruch nehmen.

Wenn Sie Hilfe und Rat für Ihre Angehörigen oder sich selbst benötigen sind wor für Sie da.

Bei uns ist guter Rat nicht teuer sondern kostenlos.

Wir helfen Ihnen gern.

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Diakonie-Sozialstation
Nienburg gGmbH
Ziegelkampstraße 7C
31582 Nienburg

Tel.: 05021 - 77 70
Fax: 05021 - 76 42
E-Mail:
info@sozialstation-nienburg.de

Bürozeiten:
Montag – Freitag: 9:00 bis 14:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

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